
Aktuelle Informationen zu POC Testungen und Besuchsregelungen
Liebe Angehörige, liebe Besucher und Besucherinnen,
ab dem 23. Dezember 2022 gelten neue Regelungen in unserer Einrichtung.
Das so genannte Symptom-Screening im Eingangsbereich mit Temperaturmessung entfällt. Ebenso die Maskenpflicht für unsere Bewohner/innen.
Sie, liebe Besucherinnen und Besucher, müssen auf den Fluren und im Eingangsbereich eine FFP 2 Maske tragen. Zudem reicht ein an dem Tag des Besuchs durch Sie durchgeführter Corona Selbsttest aus. Die Besucherinnen und Besucher versichern auf Verlangen einen Test durchgeführt zu haben. Eine mündliche Versicherung ist laut Verordnung des MAGS NRW ausreichend.
Bei Zweifeln an der Aussage oder Symptomen der Person, kann die Durchführung eines von der Einrichtung zu stellenden Corona Selbsttest unter Aufsicht, verlangt werden.
Die Verordnung ist erstmal bis zum 31.01.2023 begrenzt.
Unser Haus bietet täglich Zeitfenster zum Testen wie folgt:
Montags – Mittwochs – Freitags
von 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Dienstags – Donnerstags – Samstags – Sonntags
von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr